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Unfallschadenregulierung

Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall geschädigt worden?
Dann haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Schäden zu beauftragen.

Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung:
Reparaturschaden (nach Gutachten oder Werkstattrechnung)

  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten und Standgebühren
  • An- und Abmeldekosten
  • Mietfahrzeugkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall

Um die Schäden an Ihrem Fahrzeug zu bewerten, haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser wird den Reparaturumfang, die Wertminderung und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- sowie den Restwert für Sie ermitteln.

Auch das Honorar des Sachverständigen trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir arbeiten mit regional tätigen, ­versicherungsunabhängigen Sachverständigen zusammen, die gerne für Sie tätig werden.


Verkehrsstrafrecht

Schnell ist es passiert!
Einen kleinen Anstoß an ein anderes Fahrzeug beim Ausparken oder Rangieren bekommt man oft nicht mit.
Die Folgen sind jedoch oft gravierend:

Es drohen Geldstrafen, Fahrverbote und sogar der Führerscheinentzug mit anschließender Sperrfrist für die Neuerteilung.

Oftmals kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt eine strafrechtliche Ermittlung wegen Unfallflucht nach erfolgter Akteneinsicht ­bereits vor Erhebung einer Anklage zur Einstellung bringen. Hierbei sind Art- und Umfang des behaupteten Schadens maßgeblich.

Für den Fall, dass einem Betroffenen eine Trunkenheitsfahrt oder das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss vorgehalten werden, drohen Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Sperrfristen und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.

Sollten Sie von der Polizei als Beschuldigter im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat vernommen werden, ist es daher ratsam zunächst die Aussage zu verweigern und sich an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden.


Ordnungswidrigkeiten

Der Verkehrsraum wird inner- und außerorts durch Geschwindigkeits-Abstands- und gezielte Rotlichtmessungen sowie die Kontrolle der Verkehrs- und Ladungssicherheit überwacht.

Neben den technischen Voraussetzungen der Messeinrichtung muss das Personal geschult sein, die Behörde muss Fristen ­einhalten und die richtige Person als Betroffenen benennen.

Es gibt daher viele Voraussetzungen, die für den Erlass eines ­wirksamen Bußgeldbescheids erfüllt sein müssen.

Ein erfahrender Rechtsanwalt kann diese Voraussetzungen nach Einsicht in die Bußgeldakte für Sie prüfen. Auch wenn die Voraussetzungen für einen wirksamen Bußgeldbescheid gegeben sind, kann ein Verkehrsrechtsanwalt die Folgen oftmals mit der privaten oder beruflichen Situation des Mandanten in Einklang bringen. Hierzu gehören insbesondere die Aufhebung oder Verkürzung von Fahrverboten, die Eintragung von Punkten unter Beachtung von Tilgungs- und Überliegefristen sowie das Verschieben des Antritts des Fahrverbots.

  • Es ist daher ratsam sich über den genauen Ablauf des ­Verfahrens und die rechtlichen Möglichkeiten genau zu informieren.
  • Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht trägt die ­ Kosten für den Rechtsanwalt.

Dr. Torsten Fritz
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht seit 1998

Carsten Leske
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2011

Für Sie ist es entscheidend, einen Rechtsrat zu erhalten, der auch vor den Gerichten Bestand hat. Deshalb betreiben wir ­einen hohen Aufwand für Fachliteratur, elektronische Medien und Fortbildungen. Bei unserer Beratung stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt und nicht das Kosteninteresse der Versicherung. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch nicht auf die telefonische Beratung der Rechtsschutzversicherung verlassen. Eine seriöse Beratung erfordert regelmäßig die Durchsicht von schriftlichen Unterlagen.

Wir wissen, dass die Qualität einer anwaltlichen Beratung im Vorfeld schwer zu beurteilen ist. Auf unserer ­Internetseite ­finden Sie weitere Informationen, insbesondere auch über ­unsere umfangreichen Fortbildungen.

Ihr Erfolg macht einen Großteil unserer Freude im Anwaltsberuf aus. Er ist unser täglicher Ansporn.

www.fritz-fachanwaelte.de

Angaben zum Unfall:

Wir stehen natürlich auch gerne direkt am Telefon für Sie zur Verfügung:

02104/833759-0