Zum Hauptinhalt springen

Forderungseinzug

Zu den klassischen Tätigkeitsfeldern einer Rechtsanwaltskanzlei gehört der Forderungseinzug. Hierbei beschränken wir uns aber nicht darauf, Aufforderungsschreiben zu erstellen, Mahnbescheide zu beantragen oder Klagen zu erheben. Auch hier beraten wir Sie schon im Vorfeld, wie Sie Forderungsausfälle verringern können. Dies beginnt mit so einfachen Fragen wie „Wer ist mein Vertragspartner?“ Bevor wir Gerichtskosten verursachen, prüfen wir die Bonität Ihres Schuldners. In Anbetracht der hohen Pfändungsfreigrenzen für Privatpersonen und der Zunahme der Insolvenzen von GmbHs ist dies unerläßlich, um weitere Schäden für Sie zu vermeiden. Wenn schon Ihre Forderung nicht durchgesetzt werden kann, sollen Sie Ihrem „schlechten Geld“ nicht noch unnötig "gutes" hinterherwerfen. Dies läßt sich leider manchmal dennoch nicht vermeiden. Deswegen raten wir dringend, offene Forderungen zeitnah durchzusetzen. Denn gutmütige Gläubiger haben die höchsten Forderungsausfälle zu beklagen.

Allerdings darf nicht übersehen werden, dass ein Titel 30 Jahre lang wirksam ist. Auch wenn die Zwangsvollstreckung nicht auf Anhieb erfolgreich war, gelingt es oft Jahre später doch noch, Forderungen durchzusetzen, da die Schuldner beispielsweise wieder pfändbares Einkommen oder geerbt haben. So können wir eine Forderung in Höhe von 4500,- € aus dem Jahr 2002 im Jahr 2011 mit einer Lohnpfändung realisieren.

Auch wenn Schulder bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, ergeben sich aus dem Vermögensverzeichnis oftmals doch noch Vollstreckungsmöglichkeiten.

Daneben nutzen wir natürlich auch im Zwangsvollstreckungsverfahren Wirtschaftsauskünfte. Die Konto-, Lohn-, und Rentenpfändung und die Pfändung andere Forderungen des Schuldners gegen Dritte ist Tagesgeschäft unserer erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau Naumann. Diese ist insbesondere mit der Pfändung ungewöhnlicher Ansprüche wie Steuererstattungen, Mietkaution oder aus einer Lebensversicherung vertraut.

Denken Sie daran: Häufig stehen Sie im Wettlauf mit anderen Gläubigern, so dass schnelles Handeln erforderlich ist.

Zusammengefasst ist der Ablauf wie folgt:

  1. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und teilen uns mit, um was für eine Forderung und um welchen Schuldner es sich handelt, damit wir eine etwaige Interessenkollision prüfen können.
  2. Wir schicken Ihnen sodann eine Mandatsbestätigung.
  3. Sie übersenden uns anschließend die Rechnung über die Forderung, die Sie geltend machen wollen sowie sämtlichen bisher geführten Schriftverkehr.
  4. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vorgehensweise. Wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt, klären wie Sie über Vor- und Nachteile auf.
  5. Insbesondere haben wir Zugang zu verschiedenen Auskunfteien, unter anderem der SCHUFA, um die Bonität Ihres Schuldners prüfen zu können.
  6. Die Kosten der Rechtsverfolgung, also Gerichts- und Anwaltskosten müssen zunächst von Ihnen vorgestreckt werden. Im Falle des Obsiegens hat jedoch der Schuldner die Kosten zu tragen. Nach Zahlung des Kostenvorschusses machen wir Ihre Forderung gerichtlich für Sie geltend.
  7. Wenn der Schuldner nach Abschluss eines erfolgreichen Verfahrens nicht freiwillig zahlt, betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung. Der sogenannte Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig.

Unsere Gläubiger, die den persönlichen Kontakt mit uns schätzen, kommen  aus der Region Kreis Mettmann (Haan, Hilden, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Langenfeld) sowie aus den direkt anliegenden Städten Düsseldorf, Solingen und Wuppertal.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gern telefonisch oder per E-mail kontaktieren.

Debt Collection

Unfortunately slow payment often happens. Especially foreign creditors who have delivered into Germany have problems with bad dept losses because the defaulter thinks the creditor will not go to court in a foreign country.

We are able to correspond in your language and help you to collect your debts in Germany. Please notice that we can represent you at any court in Germany.

Please take the following steps:

  1. Please use our contact form and tell us which debt you would like to collect and who your defaulter is.
  2. If there is no conflict of interest, we will confirm your commission.
  3. You mail us the correspondence associated with your claim so far, especially the order, the bill and reminder.
  4. We will inform you about different ways to collect the debt and their cost.
  5. We have access to different credit agencies to get a credit rating about your defaulter.
  6. The cost for the court action and the solicitor´s charges have to be paid by you in advance. When you win the trial, the defaulter has to reimburse these costs.
  7. If the defaulter does not pay after a successful court action we will foreclose your claim. In Germany this is possible until 30 years after the end of the trial.

If you have any questions, please feel free to call us or send us an e-mail. We will be glad to help you.