Immobilienrecht
Wir beraten Sie beim Immobilienerwerb und Immobilienverkauf einschließlich Erbbaurecht.
Insbesondere beim Kauf von gebrauchten Immobilien gibt es wichtige Punkte zu beachten. Überlicherweise wird bei gebrauchten Immobilien die Sachmängelhaftung auf die Fälle beschränkt, in den Mängel arglistig verschwiegen oder vom Verkäufer anderweitig arglistig getäuscht wurde. Deshalb ist zunächst der Zustand der Immobilie selbst von großer Bedeutung.
Zudem ist es wichtig zu überprüfen, ob alle Bauten genehmigt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt noch Anliegerbeiträge und Erschließungskosten auf den Käufer zukommen.
Die Ergebnisse aller Prüfungen sollten im Notarvertrag berücksichtigt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Notar die Vertragsparteien nicht berät. Nach § 14 Abs. 1 BNotO ist der Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Das darin zum Ausdruck kommende Gebot der Unparteilichkeit ist das prägende Wesensmerkmal des Notaramtes. Damit unterscheidet sich der Notar auch grundlegend von dem Rechtsanwalt, dem gerade die parteiliche Interessenwahrnehmung obliegt.
Herr Dr. Torsten Fritz berät sie zudem gerne in Sachen Denkmalschutz. Denkmalschutz kann erhebliche steuerliche Vorteile haben, aber auch erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit einer Immobilie. Die Anordnung von Denkmalschutz kann daher zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen.
Sinnvoll ist es, die rechtliche Beratung bereits im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu Anordnung des Denkmalschutzes in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen kann man im Dialog mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und denen fürdie denkmalschutzrechtliche Bewertung zuständigen Landschaftsverbände eine Lösung finden.
Wenn die Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich nicht zum Erfolg führt, kann Sie Herr Dr. Torsten Fritz auch vor den Verwaltungsgerichten vertreten. Er hat erst kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil gegen die Stadt Mettmann erstritten, mit dem die Denkmalschutzanordnung für einen Gartenbereich aufgehoben wurde. Durch das Urteil wird der Denkmalschutz einer eventuelle zukünftigen Bebauung nicht entgegenstehen.
Zum Immobilienrecht gehört auch das Maklerrecht mit dem Schwerpunkt Abwehr und Durchsetzung von Maklerprovisionen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Regelungen zu vereinbaren, die Ihre Interessen berücksichtigen. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. Die Mandanten, die den persönlichen Kontakt schätzen, kommen aus der Region Kreis Mettmann (Haan, Hilden, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Langenfeld) sowie aus den direkt anliegenden Städten Düsseldorf, Solingen und Wuppertal.