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Verkehrsrecht

Hier finden Sie weitere Informationen zu den folgenden Bereichen:

Der internationale VerkehrsunfallUnfallregulierung BußgeldverfahrenVerkehrsstrafrecht

Bußgeld - Fahrverbot - Fahrererlaubnis - Punktabbau - MPU - Unfallregulierung - Schmerzensgeld

Das Verkehrsrecht ist eines der alltäglichen Rechtsgebiete und wird sowohl von Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz als auch von Rechtsanwalt Carsten Leske, Fachanwalt für Verkehrsrecht, betreut.

Sie vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. Die Mandanten, die den persönlichen Kontakt schätzen, kommen aus der Region Kreis Mettmann (Haan, Hilden, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Langenfeld) sowie aus den direkt anliegenden Städten Düsseldorf, Solingen und Wuppertal.

Die Fahrerlaubnis ist für unsere Mobilität unablässig. Sie bedeutet für viele die Grundlage der beruflichen Existenz. Aufgrund unseres Fachwissens ist es uns möglich Sie in der komplizierten und oft für den Laien unübersichtlichen Vielfalt der gesetzlichen Vorschriften optimal zu beraten. So kann schon im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung ein Fahrverbot aufgehoben werden oder das Bußgeld gesenkt werden.

Auch im Fall der Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) ist es ratsam, vorher fachanwaltlichen Rat einzuholen, damit die Untersuchung erfolgreich verläuft. Gleiches gilt für die Beratung beim sogenannten Abbau von Punkten.

Ebenfalls zum Verkehrsrecht gehört die Regulierung Ihrer Unfallschäden  und die Bezifferung von Schmerzensgeld, wenn Sie beim Unfall verletzt worden sind.

Bei einem unverschuldetem Unfall werden die Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Der internationale Verkehrsunfall

Wenn man im Ausland bei einem Verkehrsunfall geschädigt wird, rechnet jeder mit erheblichen Probleme bei der Schadensregulierung.

Aber auch in Deutschland wird der Verkehrsunfall immer internationaler. Mit den offenen Grenzen kommen die Teilnehmer im Straßenverkehr in Deutschland häufig aus anderen Ländern. Der Verkehrsunfall mit einem Niederländer auf der deutschen Autobahn ist alltäglich.

Bei dem internationalen Verkehrsunfall in Deutschland hat die Europäische Union hat aber zu einigen Erleichterungen geführt.

Seit dem Jahr 2003 gilt in der Europäischen Union die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Auch einige andere Länder wie Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz haben diese Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt.

Jede Versicherung hat in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten zu benennen. Der Regulierungsbeauftragte bearbeitet den Verkehrsunfall. Da der Regulierungsbeauftragte regelmäßig Rücksprache mit der Versicherung nehmen muß, führt ein internationaler Verkehrsunfall immer zu Verzögerungen in der Schadensregulierung.

Bei einem Verkehrsunfall in Deutschland findet aber immerhin deutsches Recht Anwendung. Für den Geschädigten ist es hinsichtlich seiner materiellen Schäden trotz der Reformen der letzten Jahren immer noch eine der günstigsten Rechtsordnungen.

Schwieriger wird es, wenn der Verkehrsunfall im Ausland passiert ist. Dann ist regelmäßig das ausländische Recht anzuwenden. Wir verfügen über die entsprechende Literatur, um die Richtigkeit der Regulierung des Verkehrsunfalls zu überprüfen.

Wenn dennoch keine Einigung zu erzielen ist, beauftragen wir für unsere Mandanten einen ausländischen Kollegen, der den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt.

Unfallregulierung

Oftmals versuchen die Versicherung und die Werkstätten, die freien Sachverständigen und die Rechtsanwälte aus der Verkehrsregulierung auszuschließen. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass berechtigte Ansprüche der Geschädigten nicht geltend gemacht werden und daher auch von den Versicherungen nicht reguliert werden. Hierzu zählt zum einen die Dauer der Nutzungsentschädigung, die regelmäßig nur nach der im Gutachten angegebenen Reparaturdauer berechnet wird. Wenn das Fahrzeug durch den Verkehrsunfall verkehrsunsicher wird, überschreitet die zu ersetzende Dauer des Nutzungsausfalls aber regelmäßig die im Gutachten angegebene Reparaturdauer. Zudem ist den meisten Geschädigten unbekannt, dass sie auch einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens haben. Auch die Rechtsprechung zur Abrechnung bei wirtschaftlichen Totalschäden und die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ist den Geschädigten regelmäßig unbekannt.

Die Unfallschadenregulierung ist eine rechtlich komplizierte Materie und erfordert für die vollständige Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten ein umfangreiches Wissen. Die Rechtsprechung hat deshalb anerkannt, der Geschädigte die Kosten des anwaltlichen Beistandes regelmäßig als Folgeschaden ersetzt erhält, wenn er zu 100 % obsiegt.

Bedenken Sie: Bei der Unfallregulierung verfolgen viele Beteiligte ihre eigenen Interessen. Werkstätten möchten gerne reparieren und Mietwagenfirmen ihre Fahrzeuge möglichst lange zum erhöhten Unfallschadensersatztarif vermieten. Die gegnerischen Versicherungen wollen Ihnen möglichst wenig zahlen.

Der einzige, der allein Ihre Interessen vertritt, ist Ihr Rechtsanwalt. Er schützt unter Zuhilfenahme von freien Sachverständigen Ihre Entscheidungsfreiheit. Sie müssen entscheiden dürfen, ob es nicht wirtschaftlich sinnvoller ist, kein Mietfahrzeug anzumieten und die Nutzungsentschädigung geltend zu machen oder ein Fahrzeug im unreparierten Zustand zu verkaufen anstatt die Reparatur durchführen zu lassen. Sie haben das Recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden Ihres Fahrzeuges bewertet. Wir können Ihnen gerne dabei helfen.

In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, dass Sie persönlich in unsere Kanzlei kommen. Sie können den Unfallaufnahmebogen zu Hause ausfüllen und an uns übersenden. Wir als moderne Kanzlei arbeiten schon seit langer Zeit digital. Durch die digitale Aktenführung ermöglicht es uns die Unfallregulierung schnell, sicher und komplikationslos zu kommunizieren und nicht nur in der Zeit von Corona.

Wir bestätigen nach Prüfung einer etwaigen Interessenkollision die Annahme des Mandates und teilen Ihnen mit, ob wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren oder sogenannte Owi-Verfahren (Ordnungswidrigkeitverfahren) begegnen Ihnen z.B. bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Anders als im Strafrecht werden im Bußgeldverfahren keine Strafen verhängt, sondern Geldbußen, wie der Name schon sagt. Damit Sie die drohende Geldbuße in einfachen Fällen ermitteln können, haben wir den Bußgeldrechner des AVD auf unserer Internetseite integriert.

Eine noch schmerzlichere Maßnahme ist jedoch das Fahrverbot. Ein Fahrverbot kann bis zu drei Monaten von der Bußgeldbehörde verhängt werden. Die Tätigkeit des Anwalt dient in erster Linie dahin, die Genauigkeit der Messungen von verschiedenen Radargeräten, Lasergeräten, Videoanlagen etc. zu überprüfen. Hierbei ist besonders problematisch, dass die Messung durch die Geschwindigkeitsmessgeräte in keiner Weise dokumentiert ist. ...fehler, Ablese- und Übermittlungsfehler werden daher dadurch nicht sichtbar. Das Überprüfen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.

Da ein Fahrverbot ein erheblicher Eingriff ist, haben einzelne Amtsgerichte entschieden, dass die Zeugenaussage eines Polizisten allein nicht ausreichen soll. Es kommt jedoch wie immer auf den Einzelfall an. Eine obergerichtliche Entscheidung liegt hierzu liegt leider noch nicht vor.

Auch wenn die Messung nicht erfolgreich angegriffen werden kann, ist es unter strengen Voraussetzungen möglich, das Fahrverbot abzuwehren, zum Beispiel wegen einem Augenblicksversagens. Auch bei Erstverstößen sind die Straßenverkehrsbehörden teilweise bereit, von einem Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abzusehen. Eine solche Ausnahme muss aber umfangreich begründet werden. Fünf- oder Sechszeiler reichen hierfür sicherlich nicht aus. Üblicherweise ist der Umfang einer Einlassung zu diesem Thema ein Umfang von zwei bis drei Seiten.

Wenn es bei einem Fahrverbot bleibt, besteht jedoch im Regelfall die Möglichkeit, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides so hinauszuzögern, dass das Fahrverbot zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, in dem es eine möglichst geringe Belastung für den Betroffenen darstellt. Auch bietet eine Nachschulung eine Möglichkeit, Punkte zu tilgen.

Somit können Sie sehen, dass die fachkundige anwaltliche Beratung erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet, auch wenn es rechtlich an dem Bußgeldbescheid eigentlich nichts mehr zu rütteln gibt.

Hier finden Sie einen Link zum AVD-Bußgeldrechner:

www.avd.de/startseite/recht-wissen/avd-bussgeldrechner

Verkehrsstrafrecht

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kann sich schnell strafbar machen. Mögliche Straftatbestände sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, besser bekannt als Unfalllflucht, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung.

Hier ist es wichtig bereits bei der Anhörung zum Strafvorwuf einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit es möglichst gar nicht zu einer Anklage oder einer Hauptverhandlung kommt. Auch Akteneinsicht können Sie nur über einen Rechtsanwalt nehmen.

Wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist, bieten sich auch im Verkehrsstrafrecht Gestaltungsmöglichkeiten.