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Testamentsvollstreckung

Oft ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, um die Umsetzung des letzten Willens sicherzustellen. Gründe können zum Beispiel eine große Familie, Streit in der Familie, minderjährige Kinder oder Patchworkfamilien sein.  Vor allem, wenn man keine Kinder hat, kann es besonders wichtig sein, einen Testamentsvollstrecker zu haben, der sich um alles kümmert. Auch die Versorgung und Pflege Ihrer Haustiere kann ein Testamentsvollstrecker dauerhaft überwachen und dafür sorgen, dass Ihre Lieben versorgt werden.
Ein Testamentsvollstrecker kann den Willen des Erblassers besser durchsetzen als ein Erbe, der häufig betagt, rechtlich unerfahren oder minderjährig ist. Selbst in diesen Fällen ist eine effektive Nachlassverwaltung und schnelle Abwicklung möglich. Der Testamentsvollstrecker kann zum Beispiel Immobilien verkaufen, während zerstrittenen Erben, in einer Erbengemeinschaft, nur die langwierige Teilungsversteigerung bleibt.

Wenn man sich für die Testamentsvollstreckung entscheidet, ist die Auswahl des Testamentsvollstreckers ganz entscheidend. Hierbei ist es sinnvoll, dem zukünftigen Testamentsvollstrecker schon zu Lebzeiten einen Überblick über das Vermögen zu geben, damit er das Vermögen möglichst schnell in Besitz nehmen kann.

Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz ist seit 2008 Fachanwalt für Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht und seit dem Jahr 2010 Fachanwalt für Erbrecht. Zudem ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker (nach AGT). Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse im Immobilienrecht ist Dr. Fritz besonders für Nachlässe mit Immobilien qualifiziert.

Dr. Torsten Fritz wird seit 2015 regelmäßig von den Nachlassgerichten als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Ergänzungspfleger für minderjährige Erben und Pflichtteilsberechtigte eingesetzt. Zudem beauftragen große deutsche gemeinnützige Stiftungen Dr. Fritz mit der Sichtung und Abwicklung von Nachlässen.